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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente Grundlagen für eine Erfolgreiche Zusammenabreit ermöglicht Partnerschaft auf Augenhöhe

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Vertriebspartner

  1. 1 Die ENERGIEKONATAKT GmbH (FN 514817 i), Büro Landstraße 86, 4020 Linz, (in weiterer Folge „EK“) powerd by Verbund AG – Zentralagentur für Vertriebspartner in Österreich. EK serviciert Vertriebspartner/Agenturen (in weiterer Folge „VP“) mit der wirtschaftlichen Ausrichtung zur Beratung von Dienstleistungen und Produkten im Zukunftsmarkt Energie, insbesondere führen diese VP‘s auf dem Gebiet der Energiekostenoptimierung, sowie den Abschluss von Energielieferverträgen durch. Hierzu wird EK den VP’s durch Produkt-, Vertriebsschulungen auf Grundlage der gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in weiterer Folge „AGB“) unterstützen. EK hält ausdrücklich fest, dass der verwendete Begriff „VP“ sowohl für Vertriebspartner als auch für Vertriebspartnerinnern steht. Eine Unterscheidung wurde aus Gründen der Lesbarkeit nicht vorgenommen.
  2. 2 Ziel ist es den VP das Produktportfolio mit marktgerechter, teilweise überdurchschnittlicher Provision für die Vermittlung über das dafür von EK eigens angemietete VEGA Vertriebs Partner Portal zu offerieren, welches dem VP modernste Vertriebssteuerung ermöglicht und sein auf Basis dieser Zusammenarbeit vermittelten Wissens zum Lukrieren von Provisionen dient.
  3. 3 Dies AGB bilden die Grundlagen für sämtliche Rechtshandlungen sowie sonstigen Leistung zwischen den Vertragsparteien.
  4. 4 Die Leistungen von EK beschränken sich auf das Angebot von Verbund/EK Verbund und dessen Konzerntöchter und Partnerunternehmen Erstschulungen, Produktschulungen und das zur Verfügung stellen des VEGA Sales Partner Portals um dem VP ein papierloses Arbeiten, als auch modernste Vertriebssteuerung zu ermöglichen, sodass dieser die angebotenen Produkte und Dienstleistungen bestmöglich – auch über einen Homeoffice-Betrieb von seinen VP’s – an seine Kunden vertrieben kann.
  5. 5 EK ist insbesondere selbst kein Energielieferant und es stellt sich der für den VP abzuschließende Vertrag als reine Dienstleistung dare.
  6. 6 EK ist berechtigt die Annahme und Verarbeitung vom VP abgeschlossenen Verträgen mit Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen und hält sich Schad und Klaglos.
  1. 1 Der VP verpflichtet sich, seine Angaben im Zuge des Abschlusses von Verträgen richtig und vollständig zu tätigen.
  2. 2 Der VP hat mit Sorgfalt eines Kooperationspartners dafür sein Handeln und das seiner VP’s zu gewährleisten, unmittelbar selbst bzw. mittelbar über Dritte vermittelte Endkunden zu Verbund AG, dessen Konzerntöchter und Partnerunternehmen, wieder abzuwerben. Als Abwerben gilt jede Form des Herantretens an den Kunden mit der Absicht, ihn zum Wechsel zu einem anderen derselben Branche tätigen Unternehmen zu bewegen. Für jede Zuwiderhandlung gegen diesen Vertragspunkt verpflichtet sich der VP zu einer Zahlung einer verschuldens- und schadensunabhängigen Konventionalstrafe an EK von € 610,00 (sechshundertzehn) pro Verstoß.
  1. 1 EK haftet nur für ein sorgfältiges Bemühen von unter Punkt 1.4. Ein Erfolg auf Vertragsabschluss beim Kunden des VP’s wird ausdrücklich nicht geschuldet.
  2. 2 EK ist um größtmögliche Sorgfalt bemüht, die für den Vertrieb freigegebenen und besten Produkte von Verbund AG, dessen Konzerntöchter und Partnerunternehmen für den VP ausfindig zu machen und bereitzustellen. EK gewährleistet jedoch nicht sämtliche Produkte von Verbund AG, dessen Konzerntöchter und Partnerunternehmen dem VP zu Verfügung zu stellen.
  3. 3 EK nimmt keine redaktionelle oder inhaltliche Überprüfung der von Verbund AG, dessen Konzerntöchter und Partnerunternehmen zur Verfügung gestellten analog oder digitalen Drucksorten insb. Verträge und Folder. EK haftet daher nicht für den Inhalt vorgelegter Vertriebsunterstützungen.
  4. 4 EK gibt keinerlei Zusicherung über die Eignung oder Qualität der vorgelegten Dienstleistungen und Produkte der Verbund AG, dessen Konzerntöchter und Partnerunternehmen und übernimmt auch keine Haftung für die Verfügbarkeit dieser. Verantwortlich ist hierfür das jeweilige Unternehmen, mit welchem der Endkunde des VP’s einen entsprechenden Vertrag abschließt. EK übernimmt auch keine Haftung für tatsächlichen Abschluss des Vertrags mit dem Anbieter.
  5. 5 Eine Haftung von EK gegenüber dem VP ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  6. 6 Der Ersatz von nachteiligen Folgen und Schäden des VP ist soweit gesetzlich zulässig und soweit vorstehend nichts anderes vereinbart wurde, für jedes schadenverursachte Ereignis gegenüber dem einzelnen Geschädigten jedenfalls mit einem Betrag von € 987,00 (neunhundertsiebenundachtzig) begrenzt.
  1. 1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise oder ganz unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  2. 2 EK ist berechtigt AGB-Änderungen/Kooperationsvereinbarung vorzunehmen und diese dem VP zeitgerecht und in geeigneter Weise elektronisch oder auf Wunsch schriftlich mitzuteilen. Widerspricht der VP binnen 14 Tagen ab Zugang des Anschreibens schriftlich oder formfrei elektronisch, so endet das Vertragsverhältnis dem nach mit einer Frist von 1 Monat (bezogen auf das Datum des Zugangs der Mitteilung über die Änderung) folgenden Monatsletzten. Widerspricht der VP nicht, so gilt die AGB-Änderung/Kooperationsvereinbarung zum bekannt gegebenen Termin als vereinbart. Der VP wird auf die Bedeutung seines Verhaltens sowie auf die eintretenden Rechtsfolgen ausdrücklich hingewiesen.
  3. 3 Auf sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem VP und der EK ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Hiervon sind jedoch dessen Kollisions- und Verweisungsnormen, insbesondere jene des Internationalen Privatrechtes, soweit diese auf die Anwendung von ausländischem Recht verweisen, explizit ausgenommen.
  4. 4 Als Gerichtsstand wird das sachlich zuständige Gericht in 4020 Linz vereinbart.
  1. 1 Die Beratung und Vermittlung von Energieliefer-/Energieabnahmeverträgen Gas und Strom, Photovoltaikanlagen und Energiespeicher mit verschiedenen Finanzierungsmodellen, Serviceprodukte für E-Mobilität und Internet/Telekomprodukten
  2. 2 Der Grundvertrag für VP ist eine Kooperationsvereinbarung
  3. 3 Ein Angebot auf zur Verfügung Stellung der Webapplikation „VEGA Sales Partner Portal – der Referenzstern für intelligente Vertriebssoftware“ für stationäre und mobile Endgeräte zum papierlosen Arbeiten mit Abschlussfunktion der angebotenen Produkte und Dienstleistungen von EK.