g
Unsere Verhaltensgrundsätze sind unser moralischer Taktgeber und schaffen unsere für uns eine transparente Wertvorstellungen unserer Ideale und den damit verbundenen Gewinnstrebens.
Diese Codes sind die Grundlage für jede mit uns eingegangene Partnerschaft und ergänzen unsere Unternehms DNA.
Ziel einer Kundenberatung ist, auf die Wünsche und Bedürfnisse des potentiellen Kunden einzugehen, den Kunden umfassend und nach bestem Wissen und Gewissen zu beraten und einen Abschluss zu erlangen.
Es ist auf ein gepflegtes Aussehen zu achten und ein seriöses Auftreten sicherzustellen. Ein Lichtbildausweis ist immer mit zu führen und auf Kundenwunsch auszufolgen.
Ohne entsprechendem Auftrag werden keine Altenheime, Pflegeheime, Schulen u.dgl. zwecks Auftragsvermittlung besucht.
Es werden keine telefonischen Erstkontakte zu potentiellen Kunden ohne deren ausdrück- lichen Einverständnis hergestellt. Aktives D2D (Door2Door) ist nicht erlaubt.
Es sind ausschließlich Unterschriften auf Anträgen von dazu autorisierten Personen einzu- holen. Jede Manipulation von Unterschriften auf einem Antragsformular durch nicht auto- risierte Personen zieht die sofortige Vertragsauflös-ung, eine Strafanzeige sowie gegebe- nenfalls gerichtliche Schadenersatzforderungen nach sich.
Auf Wunsch ist dem Kunden eine Kopie des Anmeldeformulars auszuhändigen/zukommen zu lassen. Die Antragsformulare sind am Papierantrag mit Kugelschreiber in Blockschrift sauber und leserlich auszufüllen. Korrigierte, unklare, unleserliche und/ oder unvollständig ausgefüllte Anträge werden nicht akzeptiert und nicht provisioniert. Es sind ausschließlich die zur Verfügung gestellten Verkaufsmaterialien und Anträge zu verwenden.
Bei digitaler Signatur (Signaturfeld, E-Mail Link) muss ein rechtsgültiges Ausweisdokument (Reisepass, Personal-ausweis, Führerschein) in der Kundenverwaltung im VEGA hochgela- den werden. Digital signierte Anträge ohne rechtsgültiges Ausweisdokument werden nicht akzeptiert und nicht provisioniert.
Es ist nicht erlaubt, Personen, die den Sinn und Zweck des Angebotes nicht vollständig ver- stehen, einen Antrag unterschreiben zu lassen. Insbesondere ist bei älteren Personen beson- dere Sorgfalt geboten. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass sowohl das Angebot, als auch die jeweiligen Konditionen vom Neukunden vollinhaltlich verstanden wurden.
Ein Kunde darf nicht zu einer Unterschrift in unzumutbarer Weise gedrängt oder in irgend- einer anderen Form unter Druck gesetzt werden. Zeigt ein Kunde offensichtliches Desinter- esse an dem Produkt, muss dies ohne Wenn und Aber zur Kenntnis genommen werden.